Service
Was können Sie von uns erwarten?

Wir führen für Sie die zeitaufwändige, kostenintensive und meist umständliche Standfestigkeitsprüfung mit einem Kraft-
messgerät aus. Mit diesem Kraftmessgrät ist es möglich den erforderlichen Prüfdruck (500 oder 300 Newton je nach Höhe des Grabsteins) gemäß den Vorschriften gleich-
mäßig und kontrolliert aufzubringen. Dabei hat der Prüfer den Grabstein und das Messinstrument jederzeit im Blickfeld und kann bei der geringsten Bewegung des Grabsteins die Prüfung abbrechen.
Das Messgerät speichert die Daten der Prüfungen. Es können schon vor Ort die Messdiagramme am Datenlogger eingese-
hen werden. So ist gewährleistet, das der Nachweis einer ordentlichen Prüfung jeder-
zeit vorgeführt werden kann.
Die gespeicherten Daten aus dem Daten-
logger werden nach Abschluss der Prü-
fungen im Büro auf einen Computer einge-
spielt und mit einem Programm, das die Dokumentation erstellt und in Form bringt, bearbeitet.
KMG (Kraftmessgerät)
zur Prüfung von GrabsteinenMit dem KMG können wir gleichmäßig und dosiert den Druckaufbau durchführen. Ruck- artige Belastungen des Gabsteines, die zu Spannungsspitzen führen sind ausgeschlossen. Mit den Diagrammen des Prüfungsverlaufes sind wir jederzeit in der Lage den Druckverlauf nachvollziehbar darzustellen. Somit können wir jederzeit den Beweis antreten, das ein nicht standsicherer Grabstein nicht von uns, durch ein mangelhaftes Prüfverfahren zerstört wor- den ist.
Genauere Erläuterungen über das KMG finden Sie auf dem Prospektblatt im PDF Format.
Zum betrachten der PDF-Dokumente hier den Adobe Reader downloaden.
Auch wir können keine Zerstörungsfreie Prüfung durchführen. Wenn nun aber ein Grabstein >0,70m, der mit 500 Newton Prüfdruck geprüft werden muss, sich vorzeitig bewegt, ist er nicht " ausreichend" befestigt. Denn für die Bemessung von Gründung und Befestigung ist mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,5 zu rechnen. Dies bedeutet nun konkret in Zahlen. Ein Grab- stein > 0,70 m müsste einem Prüfdruck von 750 Newton vor der ersten Bewegung standhalten. Genau beschrieben ist dies im Anhang 1 der VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft.
In eine zusammengefasste Version können Sie unter Grundlagen.pdf downloaden